Prüfungswesen im Hanbo-Jitsu

Prüfungsprogramm

Im Hanbo-Jitsu der WJJF Schweiz kommt das Prüfungsprogramm der WJJF Deutschland zur Anwendung.

Das Prüfungsprogramm kann über diesen Link heruntergeladen werden: Hanbo_Pruefungsordnung.pdf

 

Prüfungsrichtlinien für die WJJF Schweiz

Beim Aufgleisen des Hanbo-Jitsu in der WJJF Schweiz wurden diverse Richtpunkte für die Prüfungen erstellt:

  • Da das Hanbo-Jitsu unter der Schirmherrschaft der WJJF Deutschland aufgebaut wird, gilt auch das Prüfungsreglement der WJJF Deutschland für die WJJF Schweiz.
  • Prüfungskandidaten müssen zwingend Mitglieder der WJJF Schweiz sein, da alle Prüfungen über den Vorstand der WJJF Schweiz, respektive über den Hanbo-Jitsu-Verantwortlichen koordiniert werden.
  • Das Hanbo-Jitsu ist eine Untersparte des Ju-Jitsu. Deshalb können nur aktive Ju-Jitsukas Prüfungen im Hanbo-Jitsu ablegen.
  • Die Graduierung im Ju-Jitsu muss immer mindestens eine Stufe höher sein als im Hanbo-Jitsu. Das heisst zum Beispiel, dass ein Ju-Jitsuka mit Braungurt (1. Kyu) im Hanbo-Jitsu maximal bis zum Blaugurt (2. Kyu) Prüfungen ablegen kann.
  • Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, einmalig eine Einstufungsprüfung abzulegen.
  • Prüfungen werden in der Regel im Rahmen eines Hanbo-Jitsu-Lehrganges abgehalten.
  • Möchte ein Mitglied der WJJF Schweiz eine Prüfung ablegen (unabhängig ob in der Schweiz oder in Deutschland), so muss es sich frühzeitig via entsprechendem Formular anmelden.

Einstufungsprüfungen im Hanbo-Jitsu der WJJF Schweiz

Ju-Jitsukas, welche bis dato noch keine Hanbo-Jitsu Prüfung abgelegt haben, aber Hanbo-Jitsu schon länger betreiben, haben die Möglichkeit eine Einstufungsprüfung abzulegen.

 

Folgende Maximal-Gradierungen im Hanbo-Jitsu sind bei einer Einstufungsprüfung möglich:

 

Aktuelle Graduierung Ju-Jitsu Maximal-Graduierung im Hanbo
6. Dan oder höher 1. Dan
4. und 5. Dan 1. Kyu (braun)
1. bis 3. Dan 2. Kyu (blau)
1. Kyu (braun) 3. Kyu (grün)
2. Kyu (blau) 4. Kyu (orange)
3. und 4. Kyu (grün und orange) 5. Kyu (gelb)
5. Kyu (gelb) Noch keine Prüfung möglich

 

Das Prüfungskomitee hat die Möglichkeit, bei nicht bestehen der angestrebten Einstufung, eine tiefere Gradierung zu gewähren.

Beispiel: ein Jiuka mit dem 1. Dan Ju-Jitsu möchte die Einstufungsprüfung zum 2. Kyu Hanbo-Jitsu ablegen. Wenn nun die Prüfungsexperten der Ansicht sind, dass die gezeigte Leistung nicht einem 2. Kyu Hanbo-Jitsu entspricht, haben sie die Möglichkeit den Prüfungskandidaten zum 3. Kyu (oder tiefer) einzustufen.

Die Anmeldung zur Einstufungsprüfung (oder regulären Prüfung) erfolgt ausschliesslich über den Hanbo-Jitsu-Verantwortlichen der WJJF Schweiz (z.Z. Robert Schenk).

Grundlage (Prüfungsinhalt) für die Einstufungsprüfung ist die Prüfungsordnung Hanbo-Jitsu der WJJF Deutschland.