Prüfungswesen im Hanbo-Jitsu
Prüfungsprogramm
Im Hanbo-Jitsu der WJJF Schweiz kommt das Prüfungsprogramm der WJJF Deutschland zur Anwendung.
Das Prüfungsprogramm kann über diesen Link heruntergeladen werden: Hanbo_Pruefungsordnung.pdf
Prüfungsrichtlinien für die WJJF Schweiz
Beim Aufgleisen des Hanbo-Jitsu in der WJJF Schweiz wurden diverse Richtpunkte für die Prüfungen erstellt:
- Da das Hanbo-Jitsu unter der Schirmherrschaft der WJJF Deutschland aufgebaut wird, gilt auch das Prüfungsreglement der WJJF Deutschland für die WJJF Schweiz.
- Prüfungskandidaten müssen zwingend Mitglieder der WJJF Schweiz sein, da alle Prüfungen über den Vorstand der WJJF Schweiz, respektive über den Hanbo-Jitsu-Verantwortlichen koordiniert werden.
- Das Hanbo-Jitsu ist eine Untersparte des Ju-Jitsu. Deshalb können nur aktive Ju-Jitsukas Prüfungen im Hanbo-Jitsu ablegen.
- Die Graduierung im Ju-Jitsu muss immer mindestens eine Stufe höher sein als im Hanbo-Jitsu. Das heisst zum Beispiel, dass ein Ju-Jitsuka mit Braungurt (1. Kyu) im Hanbo-Jitsu maximal bis zum Blaugurt (2. Kyu) Prüfungen ablegen kann.
- Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, einmalig eine Einstufungsprüfung abzulegen.
- Prüfungen werden in der Regel im Rahmen eines Hanbo-Jitsu-Lehrganges abgehalten.
- Möchte ein Mitglied der WJJF Schweiz eine Prüfung ablegen (unabhängig ob in der Schweiz oder in Deutschland), so muss es sich frühzeitig via entsprechendem Formular anmelden.
Einstufungsprüfungen im Hanbo-Jitsu der WJJF Schweiz
Ju-Jitsukas, welche bis dato noch keine Hanbo-Jitsu Prüfung abgelegt haben, aber Hanbo-Jitsu schon länger betreiben, haben die Möglichkeit eine Einstufungsprüfung abzulegen.
Folgende Maximal-Gradierungen im Hanbo-Jitsu sind bei einer Einstufungsprüfung möglich:
Aktuelle Graduierung Ju-Jitsu | Maximal-Graduierung im Hanbo |
6. Dan oder höher | 1. Dan |
4. und 5. Dan | 1. Kyu (braun) |
1. bis 3. Dan | 2. Kyu (blau) |
1. Kyu (braun) | 3. Kyu (grün) |
2. Kyu (blau) | 4. Kyu (orange) |
3. und 4. Kyu (grün und orange) | 5. Kyu (gelb) |
5. Kyu (gelb) | Noch keine Prüfung möglich |
Das Prüfungskomitee hat die Möglichkeit, bei nicht bestehen der angestrebten Einstufung, eine tiefere Gradierung zu gewähren.
Beispiel: ein Jiuka mit dem 1. Dan Ju-Jitsu möchte die Einstufungsprüfung zum 2. Kyu Hanbo-Jitsu ablegen. Wenn nun die Prüfungsexperten der Ansicht sind, dass die gezeigte Leistung nicht einem 2. Kyu Hanbo-Jitsu entspricht, haben sie die Möglichkeit den Prüfungskandidaten zum 3. Kyu (oder tiefer) einzustufen.
Die Anmeldung zur Einstufungsprüfung (oder regulären Prüfung) erfolgt ausschliesslich über den Hanbo-Jitsu-Verantwortlichen der WJJF Schweiz (z.Z. Robert Schenk).
Grundlage (Prüfungsinhalt) für die Einstufungsprüfung ist die Prüfungsordnung Hanbo-Jitsu der WJJF Deutschland.